Pressemitteilung der Sektion Bozen der nationalen Beobachtungsstelle für Familienrecht

[vc_row css=“.vc_custom_1586345482950{padding: 7% !important;}“][vc_column][vc_column_text]Die Einschränkungen aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung und Prävention des Coronavirus stellen diepersönlichen und familiären Beziehungen sowie die schutzbedürftigen Personen auf eine harte Probe, vorallem in familiären Situationen, die bereits angespannt sind.

Die Personen, die dem Risiko von Gewalt und/oder Misshandlungen in der Familie ausgesetzt sind (in ersterLinie Minderjähre und Frauen, aber nicht nur), könnten keinen angemessenen und richtigen Schutz finden,auch in Anbetracht der Einschränkungen der persönlichen Bewegungsfreiheit und der Schwierigkeiten, invertraulicher Weise mit der Außenwelt zu kommunizieren.

Problematisch kann sich auch der geregelteUmgang mit den Kindern im Fall von getrennten Eltern gestalten, die auf den Schutz und die weitereAusübung ihrer Rechte auch während dieser Notstandssituation bestehen.

Daher erscheint es notwendig, darauf hinzuweisen, dass im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Bst. g) des Gesetzesdekretsvom 8. März 2020, Nr. 11, die Gerichtstätigkeit in Angelegenheiten betreffend Minderjährige, Familien,Unterhalt und Schutzmaßnahmen im Falle von Gewalt, und im Allgemeinen in Bezug auf Verfahren, in denenDringlichkeitsmaßnahmen als notwendig erachtet werden, nicht ausgesetzt ist.

Außerdem wird darauf hingewiesen, dass im Sinne von Art. 1 Bst. a) des Dekrets des Ministerpräsidentenvom 22.03.2020 die freiberuflichen Tätigkeiten nicht ausgesetzt sind und dass die Rechtsanwälte weiterhinihre Tätigkeit ausüben sowie Beratung und Rechtsbeistand leisten.

Ein Großteil der Anwaltskanzleien hat sichder aktuellen Notstandssituation angepasst und arbeitet im Smart-Working-Modus, und ist auf diese Weiseweiterhin tätig.Außerdem bleiben die Kontaktstellen gegen Gewalt tätig, sowie die Strukturen zur Aufnahme von Opfernhäuslicher Gewalt.

Auch in dieser schwierigen Zeit ist es somit möglich, sich bei Bedarf an einen Rechtsanwalt zu wenden, umInformationen zu erhalten und seine Rechte zu schützen. Sollte der telefonische Kontakt für die sich inSchwierigkeiten befindlichen Personen nicht möglich sein, wird zum E-Mail-Kontakt geraten.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

Condividi l’articolo

Altri articoli

Fachbereiche